Die universitären und studentischen Gremien im Überblick

  • In den verschiedenen politischen Gremien wird über die Belange der Universität entschieden. Alle Studenten sind aufgefordert einmal im Jahr (am Ende des Sommersemesters) ihre Vertreter zu wählen.

     

    Senat

    Der Senat ist nach dem Präsidium das höchste Gremium der Universität.

    Dort werden die Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium beraten und entschieden. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums und setzt sich aus Professoren, Wissenschaftlichen Mitarbeitern, Administrativ-technischen Mitarbeiter und Studenten zusammen.

     

    Fachschaftsrat (FSR)

    Die Studenten eines Fachbereichs bilden die Fachschaft. Organ der Fachschaft ist der Fachschaftsrat, der zusammen mit dem StuPa alle zwei Semester gewählt wird. Er informiert die Studenten besonders über fachspezifische Angelegenheiten und entscheidet über die Gelder der Fachschaften.

     

    Fachbereichsrat (FBR)

    In den Fachbereichsrat werden drei studentische Mitglieder eines Fachbereiches gewählt. Der Fachbereichsrat setzt sich aus Professoren, Wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten zusammen. Dort werden alle wichtigen Belange des jeweiligen Fachbereichs verhandelt, z.B. Prüfungsordnungen, Haushalte, Berufungen, u.a.

     

    Studentenparlament (StuPa)

    Das Studentenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studentenschaft. Die 41 Mitglieder des StuPa werden einmal jährlich nach Listen und den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle immatrikulierten Studenten.

    Die Aufgaben des StuPa sind neben der Wahl und der Kontrolle des AStA vor allem das Verabschieden eines Haushalts.

     

    Ältestenrat (ÄR)

    Die Abgeordneten des StuPa wählen in der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Wintersemesters fünf Studierende, die den so genannten Ältestenrat bilden. Diese fünf Personen werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, d. h. dass in der Regel die fünf stärksten Gruppen je ein Mitglied wählen. Die Mitglieder des Ältestenrats dürfen allerdings kein anderes Amt in der Studierendenschaft bekleiden.

    Der Ältestenrat entscheidet über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des StuPa, des AStA und der Fachschaftsräte. Dies geschieht auf Antrag von mindestens 10 Studenten oder eines StuPa-Abgeordneten, eines AStA-Mitgliedes oder eines Fachschaftsates.

    Der Ältestenrat kann also die Beschlüsse des Stupa, des AStA oder einer Fachschaft außer Kraft setzen. Dieses Gremium ist damit so eine Art "Bundesverfassungsgericht" der Studierenden.

     

    Allgemeiner Studentenausschuss (AStA)

    Der vom Studentenparlament gewählte AStA bildet die "Regierung" der verfassten Studentenschaft.

    Er führt die Amtsgeschäfte und ist für diese verantwortlich. So verhandelt er beispielsweise die Konditionen für das Semesterticket.